Die Jobcenter in Hessen haben im letzten Jahr 55.683 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II- Empfänger) verhängt. Die Zahl der Leistungskürzungen sei damit im Vergleich zum Vorjahr um 3.354 gestiegen. 8.684 erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien 2018 mindesten von einer Sanktion betroffen gewesen. Die Sanktionsquote habe bei drei Prozent gelegen, so die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.
Mit 71,3 Prozent entfalle ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse beim Jobcenter. Im letzten Jahr mussten die Jobcenter 39.717 Leistungsberechtigten aus diesem Grund eine Sanktion aussprechen und die Regelleistung befristet um jeweils 10 Prozent absenken, so die Agentur.Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen seien 6.956 Sanktionen ausgesprochen worden, Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung hätten in 6.110 Fällen zu einer Leistungskürzung geführt.
Nur geringer Teil von Sanktionen betroffen
Nur ein geringer Anteil aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (JD 2018: 292.194) in Hessen sei überhaupt von Sanktionen betroffen: „Die Mehrheit der Jobcenterkundinnen und –kunden kommt nicht mit Sanktionen in Berührung. Die Personen, die es betrifft, verpassen häufig ihre Termine oder sind über einen längeren Zeitraum hinweg nicht erreichbar. Die Zahl der Sanktionen ist klein. Eine Behörde, die im Auftrag der Gemeinschaft eine Grundsicherung auszahlt, muss eine Möglichkeit haben zu reagieren. Eine Sanktion ist immer das letzte Mittel,“ so Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen.
Sanktionsquote bei Männern am höchsten
Von Sanktionen seien vor allem Männer betroffen. Deren Sanktionsquote habe 2018 bei 4,1 Prozent gelegen. Frauen hätten besser abgeschnitten: Ihre Sanktionsquote habe bei 1,9 Prozent gelegen. Nach Altersgruppen betrachtet, habe die Sanktionsquote der 25 bis 55-jährigen bei 3,4 Prozent, der unter 25-jährigen bei 3,2 Prozent und bei Älteren über 55 Jahren bei einem 1 Prozent gelegen.
DGB kritisiert steigende Zahl von Sanktionen gegen von ALG II-Empfängern
Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, kritisiert die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
„Der DGB Hessen-Thüringen kritisiert die steigende Zahl von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern in Hessen. Die ALG II-Sätze sind eine soziale Sicherung auf der Basis des Existenzminimums", so der DGB-Chef. Das zu kürzen, sei ein Angriff auf die Menschenwürde. Gute Löhne und sichere Arbeit schafften Motivation, garantierten Teilhabe und ein Leben in Würde. pm/mei