Die Begründung für die Klage: Google ermögliche sich einen wichtigen Vorteil, da sein eigener Preisvergleichsdienst ganz oben in den Suchergebnissen platziert sei. Damit verstoße das Unternehmen gegen europäisches und nationales Kartellrecht. Bereits 2017 wurde Google von der EU-Kommission mit einem Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro wegen Wettbewerbsverzerrung bestraft, Es soll sein eigenes Preisvergleichsangebot in den Suchergebnissen immer an vorderster Stelle angeführt haben. Es wird mit einem jahrleangem Rechtsstreit gerechnet. mei