Ausgabenwirksame Entscheidungen dieser Tragweite könnten in einem demokratisch verfassten Staat nicht einer Kommission überlassen bleiben, in der neben Vertretern der Exekutive auch Repräsentanten der betroffenen Regionen sowie der Zivilgesellschaft vertreten seien, so die Ufo-Ökonomen.
"Die Erfahrung lehrt, dass die Ausgabenwünsche dann ins Unermessliche wachsen“, erklärt Thum, Geschäftsführer der Niederlassung Dresden. Rücke die Politik die Herstellung regionaler „Gleichheit“ in den Vordergrund, würden Mittel gebunden, die für andere öffentliche Zielsetzungen nicht mehr zur Verfügung stünden. Ragnitz, stellvertretender Geschäftsführer der Niederlassung Dresden ergänzt: „Der Haushaltsgesetzgeber muss letztlich darüber entscheiden, welche Leistungen der Daseinsvorsorge in welchem Umfang wo bereitgestellt werden.“
Keine Einigkeit über gleichwertige Lebensverhältnisse
Die „Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen“ habe in Deutschland Verfassungsrang. Allerdings bestehe keine Einigkeit darüber, was regional gleichwertige Lebensverhältnisse seien, so dass alle Versuche einer Messung zum Scheitern verurteilt sind. Grundsätzlich stelle die Diskussion um die Gleichwertigkeit regionaler Lebensverhältnisse die Region in den Mittelpunkt und nicht die in einer Region lebenden Bürger.
Leistungen werden unterschiedlich eingeschätzt
Diese wertschätzten die Leistungen der (öffentlichen) Daseinsvorsorge ganz unterschiedlich. Denn sie bestünden aus einem Bündel unterschiedlicher Güter. Während einigen das kulturelle Angebot eines Stadttheaters besonders wichtig sei, genießen andere die Erholung in Parks oder Naturschutzgebieten. Eine Minderausstattung bei einzelnen Leistungsangeboten gleicht unter Umständen eine besonders gute Ausstattung bei anderen Leistungsangeboten aus.
Regionale Unterschiede sollten zugelassen werden
Da die Menschen sehr unterschiedliche Vorlieben hätten und die genauen Präferenzen der in einer Region lebenden Menschen nicht bekannt sei, lasse sich nur schwer ermitteln, ob die Bürger eine
Minderausstattung mit bestimmten Daseinsvorsorgeleistungen tatsächlich als Defizit empfinden. „Rein enumerative Auflistungen öffentlicher Leistungen oder deren Fehlen sind vom Grundsatz her
ungeeignet, unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse zu identifizieren“, erklärt Thum. “Regionale Unterschiede im Versorgungsniveau sollten zuzulassen sein, wenn dies den Präferenzen
der regionalen Bevölkerung entspricht“, sagt Ragnitz. pm, ifo, mei