Behinderte Menschen dürfen nicht von der Wahl ausgeschlossen werden

 

Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die betroffenen Personengruppen bei dieser Wahl einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stellen oder Einspruch oder Beschwerde gegen die Richtigkeit des aktuellen Wählerverzeichnisses einlegen. Die Frist für den Eingang der im Original unterschriebenen Anträge ist der 5. Mai 2019. 

Die erforderlichen Antragsformulare für Deutsche und und Unionsbürger sowie weitere Informationen zum Vorgehen finden sich im Informationsangebot des Bundeswahlleiters. pm, ots, mei

 

www.bundeswahlleiter.de.