Allein TÜV Rheinland nehme Jahr für Jahr in Deutschland rund 2,8 Millionen so genannte Hauptuntersuchungen bei Autos, Motorrädern oder Lkws ab - entweder an einer seiner rund 170 Prüfstellen bundesweit oder in einer Werkstatt.
Was steckt hinter der "TÜV-Prüfung"?
Gemeint ist damit die regelmäßige Kfz-Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung. Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zur HU, danach beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Fälligkeit der Prüfung steht im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auskunft gibt aber auch die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr - etwa 2019 - der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat, beispielsweise "6" für Juni.
Viele Mängel erkennen auch Laien
Um unnötigen Stress bei der Untersuchung zu vermeiden, sollten Autofahrer ein wenig Zeit investieren und ihren Wagen bereits im Vorfeld selbst inspizieren. "Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen", erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Das erspart eine Nachuntersuchung, für die eine Gebühr fällig wird.
Fehler an der Beleuchtung
Am häufigsten monieren die Prüfer fehlerhafte Beleuchtungseinrichtungen, obwohl sich die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht kontrollieren lässt. "Ist kein Beifahrer zur Stelle, hilft beim Check der Bremslichter eine Schaufensterscheibe oder in der Dunkelheit das Garagentor oder eine Hauswand", so Rechtien. Und welche Rolle spielt der äußere Zustand eines Fahrzeugs? "Wer mit einem sauberen, gepflegten Wagen zur HU fährt, ist zwar vor möglichen Mängeln nicht gefeit", sagt Thorsten Rechtien. "Doch in der Regel lässt das Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs auf den technischen Zustand schließen."
Plakette trotz geringer Mängel
Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es die neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs die im Bericht vermerkten Mängel unverzüglich beheben lassen. Das vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld und erhöht die Verkehrssicherheit.
Innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung
Darf die Plakette wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel nicht zugeteilt werden, ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren. Stufen die Experten vom TÜV ein Fahrzeug sogar als "verkehrsunsicher" ein, darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. In beiden Fällen müssen Halter ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung bringen, wenn sie das Auto weiter fahren wollen. pm, ots