Herr Grundies, wenn man Ihre Studie betrachtet, könnte man den Eindruck gewinnen, die Justiz in Deutschland misst mit „zweierlei Maß“. Ist das richtig?
VOLKER GRUNDIES: Im Zusammenhang mit der Sanktionspraxis der Justiz kann trotz der nicht unbeträchtlichen regionalen Differenzen nicht von „zweierlei Maß“ gesprochen werden.
Warum?
GRUNDIES: Die Strafen richten sich im Wesentlichen nach der Schwere und der Art der Ausführung des verübten Delikts unter Berücksichtigung der möglicherweise vorhandenen kriminellen Karriere. Hieraus lässt sich über alle Regionen hinweg an die 70 Prozent der von den Richtern gewählten Strafdauer erklären. Allerdings bleiben zwischen den einzelnen Regionen Unterschiede in der üblichen Strafhärte bei der Beurteilung der Delikte bestehen.
Welche meinen Sie?
GRUNDIES: So werden zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer in Schleswig Holstein fast ausschließlich 30 Tagessätze verhängt im OLG-Bezirk München dagegen im Mittel fast immer über 45 Tagessätze.
Wie schneidet denn bei Ihnen die hessische Justiz ab?
GRUNDIES: Die in Hessen ausgesprochenen Strafen sind im Mittel um rund sechs Prozent länger als im Bundesdurchschnitt. Auffällig ist aber vor allem, dass es in Hessen selbst größere Unterschiede zwischen den einzelnen Landgerichtsbezirken gibt, wie sie sonst in fast keinem anderen Oberlandesgerichtsbezirk auftreten.
Nennen Sie uns Beispiele?
GRUNDIES; So werden in Nordhessen deutlich kürzere Strafen als in Südhessen verhängt. Der größte Unterschied ist dabei zwischen dem Landgerichtsbezirken Marburg und Frankfurt mit circa 18 Prozent festzustellen. Dabei liegt Marburg ganz knapp unter dem Bundesdurchschnitt und Frankfurt 17 Prozent darüber.
Welche Auffälligkeiten gibt es innerhalb der Regionen in Deutschland?
GRUNDIES: Am mildesten wird in der Bundesrepublik in Schleswig Holstein und Baden-Württemberg (insbesondre Baden) sanktioniert, während in Oberbayern die härtesten Sanktionen verhängt werden. In Südhessen wird aber fast so hart wie in Oberbayern bestraft.
Gibt es auch Unterschiede bei den Urteilen was die schwere Straftaten betrifft?
GRUNDIES: Ganz schwere Straftaten wie Mord und Totschlag wurden nicht zuletzt wegen ihrer geringen Fallzahl nicht analysiert. Gleichwohl sind die regionalen Unterschiede bei durchschnittlich leichten Delikten wie Diebstahl und Unterschlagung und Verkehrsdelikten größer als bei Sexual- und Raubdelikten.
Warum ist da so?
GRUNDIES: Wahrscheinlich sind es tendenziell die einfachen, massenhaften Fälle, die regional mit unterschiedlichen Taxen (Straflisten) belegt werden, wobei die Existenz solche Taxen zumindest offiziell verneint wird.
Gibt es beim Strafmaß Unterschiede zwischen „jungen und alten“ Menschen , Männer und Frauen?
GRUNDIES: Generell werden Frauen als Täter etwas leichter sanktioniert als Männer. Hier liegt die Differenz bei rund sieben Prozent. Das Alter spielt dagegen keine Rolle spielt. Dies kann aber bei einzelnen Delikten anders ausfallen. So gibt es bei Diebstahl und Unterschlagung fast keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern, wohl aber werden Ältere durchschnittlich milder bestraft Dies kann aber durchaus rechtlich Gründe haben. So sollen Richter in ihrem Urteil die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls mit berücksichtigen. Diese Rückfallswahrscheinlichkeit ist im Allgemeinen bei Frauen und Älteren geringer.
Sollten vor dem Hintergrund Ihrer Studie die Richter mehr „reglementiert“ werden, damit die Urteilsfindung einheitlicher wird?
GRUNDIES; Die Unterschiede hinsichtlich der Strafdauer haben für fast alle Delikte die gleiche Tendenz. Sie könnten mithin als regional unterschiedliches Strafmaß interpretiert werden. Insgesamt scheint es am wahrscheinlichsten, dass die Sanktionspraxis sich über die Generationen von Staatsanwälten und Richter hinweg regional verfestigt. mei