Von Notz sagte der "Heilbronner Stimme": "Es ist unglaublich, dass Youtube die menschenverachtenden Kommentare trotz all der Diskussionen der letzten Wochen noch immer nicht moderiert und löscht. Es ist widerlich, was dort zu lesen ist. Und es ist nicht tolerierbar, dass nach dem Mord an Walter Lübcke im Netz so weitergemacht wird und Hassparolen gepostet werden, als sei nichts geschehen. Das ist empörend."
Mit Blick auf Youtube sagte er weiter: "Der Konzern müsste, alleine schon um einen massiven Imageschaden abzuwenden, doch ein Interesse daran haben, das Kommentarforum unter einem solchen Video zu moderieren. Es geschieht aber selbst nach entsprechenden Meldungen häufig nichts. Das ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch unerträglich gegenüber der Familie und den Freunden von Walter Lübcke."
Die Bundesregierung ist in der Pflicht
Der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag fordert Konsequenzen: "Youtube und andere Plattformen müssen sich endlich an die rechtlichen Vorgaben halten und dafür sorgen, dass klar strafbare Hasskommentare unverzüglich aus dem Netz verschwinden, allerspätestens unmittelbar nach entsprechender Meldung durch einen User. Aber auch die Bundesregierung bleibt in der Pflicht: Sie muss endlich dafür sorgen, dass rechtliche Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Zeit des Wegduckens muss ein für allemal vorbei sein. "
"Dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze folgenlos bleiben"
Von Notz betonte weiter: "Spätestens der Fall Lübcke muss eine Zäsur für uns alle und für den Umgang miteinander bedeuten. Allen muss bewusst sein: Strafrechtlich relevanten Kommentaren im Netz können am Ende folgenschwere Taten folgen. Ob am Stammtisch oder im Netz: Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze folgenlos bleiben. "
Bessere Ermittlungsarbeit ist möglich
Er fordert auch eine bessere Ermittlungsarbeit, denn trotz Aliasnamen könne man Urheber meist aufspüren. Von Notz: "Es ist häufig so, dass die Urheber von Hasskommentaren im Netz durchaus ermittelbar sind. Häufig wird unter Klarnamen beleidigt und gehetzt. Dort wo Aliasnamen genutzt werden, sind IP-Adresse ermittelbar. Digital muss das gelten, was auch in der analogen Welt gilt: Wenn jemand andere Menschen bedroht, sich antisemitisch, rassistisch oder volksverhetzend äußert, dann muss die Justiz mit aller Entschlossenheit dagegen vorgehen. Nach dem Tod von Walter Lübcke können und dürfen wir nicht so weitermachen wie bisher." Er fügte hinzu: "Wir müssen die Ermittlungsbehörden so ausstatten, dass sie effektiv vorgehen und ermitteln können. Das gilt für Polizei wie Staatsanwaltschaften."
Keine Regulierung zu fürchten
Der Grünen-Politiker sagte weiter: "Dass viele Kommentare im Netz zu Lübcke nicht gelöscht werden ist ein weiterer Beleg dafür, wie unvollkommen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist. Die Bundesregierung ist jedoch bisher nicht bereit, nachzuregulieren. Das wäre aber dringend nötig." Natürlich seien milliardenschwere Konzerne wie Facebook, Twitter oder Google in der Lage, strafbare Kommentare zu überprüfen und umgehend zu löschen. Dass dies bis heute nicht geschehe, zeige die ganze Ignoranz der Konzerne und wie verheerend es sei, wenn man ihnen über Jahre signalisierte, dass sie keinerlei Regulierung zu fürchten hätten. pm, ots, mei