Das überaus brisante Thema wollte Carsten Linnemann in der letzten Fraktionssitzung von CDU und CSU vor der Sommerpause gerne vom Tisch haben. Und Linnemann hielt mit seinem Frust nicht hinter dem Berg.Der Grund für seinen Ärger: Der Unionsfraktionsvize forderte von der Großen Koalition ein, dass diese endlich die versprochene Entlastung bei den Betriebsrenten beschließt.
Und Linnemann legte nach, denn wenn das nicht passiere ginge die betriebliche Altersversorgung vor die Hunde“, so der Christdemokrat. Als zusätzliche Absicherung für das Alter seien diese Betriebsrenten derzeit für junge Menschen zunehmend unattraktiv. Folglich sei auch die Losung von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus während der Sitzung gewesen, dass Gesundheitsminister, Jens Spahn, (CDU) und Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), im Laufe des Sommers eine Lösung für die Betriebsrente finden.
Ruheständler müssen auch den Arbeitgeberanteil zahlen
Dass das Thema den Betroffenen auf den Nägeln brennt, liegt auf der Hand, denn seit dem Jahr 2004 müssen Ruheständler auf Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen. Die Sozialdemokraten versprechen seit geraumer Zeit, die sogenannte Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen. Auch die Christdemokraten hatten bereits auf einem Parteitag im Jahr 2017 im vergangenen Dezember einen Beschluss zur Entlastung der Betriebsrentner gefasst.
Gesamtverzinsung wird deutlich geschmälert
Im Klartext bedeutet dies, dass die doppelte Verbeitragung bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Vorsorgebeiträge in der Ansparphase und noch einmal bei der Auszahlung der Betriebsrenten anfällt. Je nach Höhe der ausgezahlten Versicherungsbeträge, können für die betroffenen Rentner schnell fünfstellige Beiträge anfallen. Diese Belastung entspricht – trotz der Beschränkung auf zwei Sozialversicherungszweige – mit einem Beitragssatz von circa 19 Prozent annähernd der Gesamtleistung in der Ansparphase und ist von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein zu tragen. Damit wird die von vielen erwartete Gesamtverzinsung auf ihre eingezahlten Beiträge deutlich geschmälert, rechnen Experten vor.
Offensichtliche Ungerechtigkeiten beendet werden
„Anstatt die Beiträge für die Krankenversicherung zu senken, sollten offensichtliche Ungerechtigkeiten wie die Doppel- und Vollverbeitragung von Betriebsrenten endlich beendet und zu der vor 2004 geltenden Regelung der hälftigen Verbeitragung zurückgekehrt werden“ sagt Volker Weber, Vorsitzender der Industriegewerkschaft BCE Hessen-Thüringen. Dies sei gleichzeitig ein wichtiger Beitrag, um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und sie damit zu stärken.
Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen sind nicht rechtens
So sieht es auch der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen. „Unser Verband hat sich jahrelang dafür stark gemacht, dass Betriebsrenten nicht der vollen Beitragspflicht unterliegen. Um dies zu ändern, haben wir eine Reihe von Musterklagen geführt und 2015 eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht“, so VdK-Sprecher Philipp Stielow. Und das mit Erfolg. Stielow verweist auf den 4. September 2018. An diesem Tag habe das BVerfG einen Beschluss veröffentlicht, in dem es den Sozialverband VdK in seiner Rechtsauffassung bestätigt und deutlich macht: Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen in die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentner nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aus eigener Tasche weiter in die Pensionskasse eingezahlt haben und Versicherungsnehmer geworden waren, sind nicht rechtens.
Nur der halbe Beitragssatz darf erhoben werden
„Dadurch, dass wir unser Anliegen vor dem BVerfG juristisch durchgesetzt haben, wird ein großer Personenkreis, der privat in eine Pensionskasse eingezahlt hat, von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet“, sagt Stielow. Für alle Betriebsrentner – auch diejenigen, die in eine Direktversicherung einbezahlt haben – fordert der VdK, dass nur noch der halbe Beitragssatz erhoben wird. mei
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