Oberbürgermeister fordern Kinderrechte im Grundgesetz

Laut dem Aufruf sei dafür zentral, dass dadurch das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt, geschützt und gefördert werden. Den Aufruf haben unter anderem die Verwaltungschefs der Städte Hanau, Köln, Mannheim, Potsdam, Stuttgart und Wolfsburg unterzeichnet.

 

Diese Städte seien Teil des Vorhabens "Kinderfreundliche Kommunen", das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Wörtlich heißt es in dem Aufruf: "Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland sein. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich.

 

Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten

 

Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Einzug finden. Aus unseren kommunalen Erfahrungen heraus haben wir erkannt, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind. Dies entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. Deshalb rufen die Kinderfreundlichen Kommunen dazu auf, die Kinderrechte als Grundrechte im Grundgesetz zu verankern." 

 

Kinder sind keine kleine Erwachsene

 

Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen", betont: "Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Wir freuen uns sehr über die Initiative, die der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz weiteren Schwung verleiht. Neben Schutz- und Förderrechten müssen auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Nur so kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden." 

 

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Algermissen, Dormagen, Eltville, Garmisch-Partenkirchen, Hanau, Köln, Kürten, Lampertheim, Mannheim, Nauen, Oestrich-Winkel, Potsdam, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Stuttgart, Taunusstein, Wedemark, Wolfsburg und Weilerswist. pm, ots