Homöopathische Leistungen nicht durch die Krankenkassen finanzieren

"Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren", sagte Gassen der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

 

Vor diesem Hintergrund sollten die gesetzlichen Krankenkassen auch grundsätzlich keine Leistungen der Alternativmedizin finanzieren dürfen, auch nicht als freiwillige Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei.

"Wer homöopathische Mittel haben möchte, soll sie auch bekommen, aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft", betonte Gassen, der einen entsprechenden Gesetzesvorstoß der französischen Regierung begrüßte. Gassen forderte die Kassen auf, ihre Finanzmittel in die ambulante Versorgung zu leiten, "anstatt vor allem aus Marketingzwecken Beitragsgelder für Homöopathie auszugeben". pm, ots