Mühlheim: Rechtliche Schritte gegen die Familie einleiten

"Verhalten sich die Eltern so, dass sie Taten ihrer Kinder begünstigen, muss die gesamte Familie zur Ausreise gezwungen werden können, wenn sie eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen", sagte Schuster der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

 

"Eine Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger ist nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen möglich", sagte Schuster, fügte aber hinzu: Wenn Kinder die Täter sind, müsse das Familienumfeld genau geprüft werden. Die Tatverdächtigen im Fall Mülheim sind zwischen zwölf und 14 Jahren alt, alle stammen aus Bulgarien. Schuster betonte, dass niemand Kinder ausweisen oder ins Gefängnis schicken wolle. "Doch die Konsequenzen müssen bei schweren Verbrechen wie einer Vergewaltigung hart und spürbar sein", so der Innenpolitiker. pm, ots