Hohe Arbeitsdichte der Ärzte ist verantwortlich für Behandlungsfehler

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen verzeichnet beim Thema Behandlungsfehler einen neuen Rekord. Im vergangenen Jahr haben 544 Patienten aus Hessen, drei Prozent mehr als im Vorjahr (528), der TK einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Die meisten Verdachtsfälle im Land betreffen den chirurgischen Bereich (174 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (73), Allgemeinmedizin (72) und Orthopädie (34), so die Statistik der Krankenkasse.

 

Ungefähr bei jedem dritten Fall habe sich der Verdacht im Lauf der Überprüfung bestätigt. Zusätzlich zu den gemeldeten Fällen vermutet die TK eine hohe Dunkelziffer.„Für Patienten ist oftmals nur schwer zu erkennen, ob eine Erkrankung schicksalhaft verläuft oder ob Ärzte oder Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben. sagt Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Zögen Versicherte aber die Leistungen ihres behandelnden Arztes in Zweifel oder sei bei der Behandlung etwas schief gegangen, meldeten diese Verdacht immer öfter der TK.

Die Klärung von Behandlungsfehlern ist ein komplexes Verfahren

 

Das Klären von Behandlungsfehler-Vorwürfen sei ein in der Regel zeitaufwändiges, komplexes und oft auch schwieriges Verfahren. In den meisten Fällen sei es aufgrund der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland der Patient, der beweisen müsse, dass Ärzte oder Pfleger schuldhaft gegen die anerkannten Regeln verstoßen haben. „Und wie kann ich beispielsweise beweisen, dass mein Arzt mit einer sorgfältigen Diagnostik eine Krebsdiagnose bereits früher hätte erkennen können? Hier brauchen wir dringend patientenfreundlichere Gesetze“, sagt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte der TK. Zudem müssten aus Sicht der TK die Verfahren viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden, da in schweren Fällen Versicherte nach einem Behandlungsfehler oftmals berufsunfähig und dadurch in ihrer finanziellen Existenz bedroht seien. 

 

Betroffene müssen manchmal mehrere Jahre auf ein Ergebnis warten

 

Alleine von der Anforderung aller notwendigen medizinischen Unterlagen bis zum Erstellen eines erforderlichen Gutachtens könnten mehrere Monate verstreichen. Häufig müssten die Betroffenen mehrere Jahre warten, bis klar sei, ob sie Schadenersatz erhielten. „Bei Geburtsfehlern müssen Patienten im Durchschnitt zehn Jahre für ihr Recht kämpfen, bei chirurgischen Behandlungsfehlern fünf Jahre“, erläutert Soltau. „So haben die Betroffenen durch die langwierigen, teuren und strittigen Verfahren oftmals eine weitere Last zu tragen.“ Ebenso schwer sei es für Patienten, Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte wie etwa künstliche Gelenke zur Verantwortung zu ziehen. Einen schwierigen Punkt stellten hier insbesondere die Sicherheitsprüfungen und Zulassungsverfahren für sogenannte Hochrisikoprodukte wie beispielsweise Herzschrittmacher, Herzkatheter, Stents zur Aufdehnung der Herzkranzgefäße oder auch Brustimplantate dar, die nach Meinung der Krankenkasse deutlich verbessert werden müssten.

 

Gleichbleibend hohe Antragszahlen

 

Im Gegensatz zu einem neuen Rekord bei ärztlichen Behandlungsfehlern in Hessen, spricht die Landesärztekammer von gleichbleibend hohen Antragszahlen. So seien im Jahr 2018 bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 899 Anträge vermuteter Behandlungsfehler gestellt, sagt Kammer-Sprecherin Katja Möhrle. Im Jahr zuvor seien es 899 Anträge gewesen, „Die nahezu unverändert hohen Antragszahlen zeigen, wie gut die Patienten über ihre Rechte informiert sind – und dass sie der Arbeit der Schlichtungsstelle viel Vertrauen entgegenbringen“, so Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. 

 

Ökonomisierung des Gesundheitswesens erhöht die Behandlungsfehler

 

 

Bei der gutachterlichen Überprüfung erweise sich allerdings nur ein Teil der eingereichten Patientenvorwürfe tatsächlich als Behandlungsfehler. So habe die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer im vergangenen Jahr in 110 (26,6%) der 413 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich „bejaht“. Zum Vergleich: In 2017 waren 106 (24,3 Prozent) der begutachteten Verdachtsfälle als Behandlungsfehler eingestuft worden. Wie der Ärztekammer-Chef weiter sagte, steige durch die von der Politik seit Jahren „vorangetriebene, mit erhöhter Arbeitsverdichtung und Belastung von Ärzten und Pflegern verbundene Ökonomisierung des Gesundheitswesens auch das Fehlerrisiko“. Dass in Hessen die Zahl der Behandlungsfehler 2018 dennoch nur geringfügig angestiegen sei, sei ein Beleg für die „qualitätsbewusste und verantwortungsvolle Arbeit in Kliniken und Praxen.“ 

 

Info:  Das sind Behandlungsfehler

 

Ein Behandlungsfehler liege vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Ein Behandlungsfehler sei als grob zu bewerten, wenn der Arzt oder der Psychotherapeut eindeutig gegen bewährte ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen habe, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheine. Gesicherte medizinische Erkenntnisse seien dabei nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden habe. Hierzu zählten auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden. Behandlungsfehler könnten aus einem Tun oder aus einem Unterlassen resultieren. Diese könnten zur Folge haben, dass der behandelnde Arzt zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich haften müsse. mei"