Die Tageszeitung "taz" hatte darüber berichtet. "Dadurch fallen erhebliche Steuern aus, da viele Abnehmer die an die Pauschallandwirte gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen können", so der Rechnungshof.
Die Bauern nutzten eine Sonderregelung für die Branche, wonach sie ihre Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) pauschalieren dürften. Diese "Pauschallandwirte" stellten ihren Kunden 10,7 Prozent Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis ihrer Produkte in Rechnung. Anders als die meisten normalen Unternehmen dürften die Bauern das Geld behalten, dafür sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen, die sie selbst bei Käufen gezahlt hätten. Das Verfahren soll ihnen Arbeit bei der Steuererklärung ersparen. Die EU gestatte den Mitgliedstaaten, solche Pauschalen einzuführen, um vor allem kleine Höfe zu fördern.
Die Belastung der Landwirtschaft zu hoch angesetzt
Deutschland räume sie aber auf Antrag allen Betrieben ein. Zudem habe das Bundesfinanzministerium bei der Berechnung des Pauschalsatzes erst die Umsätze zu niedrig und dann die Belastung der Landwirtschaft durch Umsatzsteuerzahlungen zu hoch angesetzt, schreibt der Rechnungshof laut "taz". In Wirklichkeit hätte zum Beispiel von 2013 bis 2015 der Pauschalsatz nur 9,4 Prozent betragen dürfen. Das seien 1,3 Prozentpunkte weniger als der derzeitige Tarif. "Diese 1,3 Prozentpunkte entsprechen einem Umsatzsteuerbetrag von über 200 Millionen Euro jährlich, den die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und einnehmen", so der Rechnungshof.
Das Bundesfinanzministerium will an den Pauschalen festhalten
Das Bundesfinanzministerium wolle an den Pauschalen festhalten, obwohl die Europäische Kommission nun wegen der deutschen Regelung vor dem EU-Gerichtshof klagt. "Die Bundesregierung hält die für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben", teilte das von dem SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Ministerium der taz mit. "Wir werden daher im anstehenden Verfahren vor dem EU-Gerichtshof die geltende Regelung gegen die Vorwürfe der Europäischen Kommission verteidigen." Das geltende Recht diene insbesondere dazu, das Steuer-Verfahren für die Landwirte und die Finanzverwaltung zu vereinfachen. pm, ots, mei