In der nur 300 Meter Luftlinie vom a&o-Stammhaus in Berlin-Friedrichshain entfernten Immobilie betreibe das DJH seit Mitte 2016 die Jugendherberge Berlin Ostkreuz. Diese Immobilie mit eine Bruttogeschossfläche von ungefähr 12.000 Quadratmeter gehöre dem Land Berlin und sei dem DJH bis mindestens zum 31. Dezember 2044 pachtfrei überlassen worden.
Gegen diese mutmaßliche Beihilfe in Millionenhöhe hatte sich a&o daher schon 2015 bei der EU-Kommission beschwert. Diese habe aber keinen Anlass für beihilferechtliche Bedenken gegen das Handeln der Berliner Senatsverwaltung. Zu Unrecht - wie das von a&o daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 20. Juni 2019 (Az. T-578/17) nun eingehend festgestellt hat.
"Das Gericht hat ein starkes Signal gesetzt"
a&o-CEO Oliver Winter sagte: "Mit dem Urteil setzt das Europäischen Gericht ein starkes Signal! Vor allem macht es klar, dass das DJH ein Wettbewerber ist, für den grundsätzlich die gleichen Regeln zu gelten haben, wie für alle anderen auch." Das Urteil gebe der Kommission deutlich zu verstehen, dass sie ernsthafte Zweifel insbesondere an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mutmaßlichen Beihilfengewährung durch das Land Berlin hätte erkennen müssen. Die europäischen Wettbewerbshüter seien daher nun berufen, ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen und die Vorgänge rund um die DJH-Jugendherberge am Berliner Ostkreuz genauer und kritischer unter die Lupe zu nehmen.
Vor dem Verwaltungsgericht ist noch ein Verfahren anhängig
In derselben Sache sei vor dem Verwaltungsgericht Berlin zudem noch ein derzeit ruhendes Verfahren von a&o gegen das Land Berlin in der Hauptsache anhängig. Sobald das jetzige Urteil des EuG rechtskräftig sei, werde das Unternehmen diese Klage mit "neuem Schwung weiter betreiben".
Gegen das Ziel des DJH ist nichts einzuwenden
Nach Angaben in einer DJH-Projektpräsentation soll die Jugendherberge am Berliner Ostkreuz insbesondere dazu dienen, "der immer stärker werdenden Konkurrenz in Berlin etwas entgegenzusetzen." "Gegen das Ziel des DJH, sich dem Wettbewerb zu stellen, haben wir natürlich nichts einzuwenden. Aber wir verlangen, dass dieser Wettbewerb auch fair ist", so Winter. Er fordert den Berliner Senat auf, die richtigen Schlüsse aus diesem Urteil zu ziehen und endlich die Privilegierung des DJH zu Lasten der Steuerzahler einzustellen. mei, pm, ots