Tengelmann-Miteigentümer zieht Todeserklärung für verschollenen Bruder zurück

Das bestätigte das Amtsgericht Köln der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Das Verfahren zur Todeserklärung geht dem Sprecher zufolge aber dennoch weiter. 

 

"Die Anträge von Christian Haub und der Unternehmensgruppe Tengelmann werden aufrechterhalten", sagte Amtsrichter Maurits Steinebach. Zu den Gründen für den Rückzieher von Georg Haub wollte sich der Sprecher nicht äußern. Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub gilt seit dem 7. April 2018 als verschollen, nachdem er von einer Bergtour nicht zurückgekehrt war. Gegen den Willen seiner Familie hatten die Brüder und der Mülheimer Handelskonzern im Oktober 2020 Anträge auf Todeserklärung gestellt.

 

Staatsanwaltschaft will sich Anträgen nicht anschließen

 

Die Staatsanwaltschaft Köln, die von sich aus die Todeserklärung ins Rollen bringen könnte, will sich den Anträgen nicht anschließen. "Die Staatsanwaltschaft hat von ihrem Antragsrecht nach Paragraph 16 Verschollenheitsgesetz keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der WAZ.

 

Dem Staat könnten  bis zu 450 Millionen Euro Erbschaftssteuer zufließen

 

Die Staatsanwaltschaft kann von sich aus tätig werden, wenn die Todeserklärung eines Verschollenen im öffentlichen Interesse steht. Sollte Karl-Erivan Haub für tot erklärt werden, erben seine Kinder Viktoria und Erivan dessen Anteile an der Tengelmann-Gruppe. Dabei könnten dem deutschen Staat bis zu 450 Millionen Euro Erbschaftssteuer zufließen. Sollte Haub noch leben, wofür es keine Beweise gibt, könnte ihm Betrug insbesondere zu Lasten seiner eigenen Firma vorgeworfen werden. pm, ots