Beantragung von Neustarthilfe für Soloselbstständige immer noch nicht möglich - "Versagen der Politbürokratie"

Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin: Dass Soloselbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich".

 

Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werde, wie es versprochen wurde, werde als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter würden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben würden.

 

Auszahlung hat noch nicht begonnen

 

„Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heiße es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel. Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro.

 

Immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV angewiesen

 

Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“ pm, Quelle: UVBB - Unternehmerverband Brandenburg-Berlin