Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem "Tagesspiegel" am Dienstag bestätigte, ist eine entsprechende Klage der Partei eingegangen (Az.: 3 K 606/21).
Die AfD will feststellen lassen, dass ein solches Vorgehen vor einer Urteilsverkündung im vergangenen Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechtswidrig war und die AfD in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat. In der Klageschrift, die dem "Tagesspiegel" vorliegt, heißt es, der "Verrat" des Gerichts verletze zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern, die vor dem Bundesverfassungsgericht als Kläger auftreten. pm, ots