Das gehe aus einem Schreiben von Spahns Rechtsanwälten an das Amtsgericht Schöneberg vom Dezember 2020 hervor, das dem "Tagesspiegel" vorliege.
Dem Amtsgericht ist das Grundbuchamt zugeordnet, das die Akten zum privaten Immobilienbesitz des Ministers verwaltet, einschließlich der Kaufverträge.
Dem Schreiben zufolge fordern Spahns Anwälte dazu auf, den gesamten Schriftverkehr mit dem "Tagesspiegel" sowie "sämtliche etwaige weitere Presseschreiben" mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wolle Spahn die Namen von Pressevertretern wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt hätten ("Um wen handelt es sich?"). Den Unterlagen zufolge habe das Amtsgericht den Forderungen entsprochen.
Minister will nicht die Presse ausforschen
Der Minister lasse bestreiten, dass er mit diesen Maßnahmen Recherchen der Presse ausforschen wolle. Sein Mandant betreibe keinerlei "Investigationen", sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, zu erfahren, "welche Dritte mit welcher Begründung" Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, erklärte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser dem "Tagesspiegel" auf Anfrage. Das Grundbuchamt habe seinerseits "erhebliche Rechtsverstöße" begangen, indem es der Presse Auskünfte zu Spahn erteilt habe. pm, ots