Die Lockerungen im Überblick
Ab Montag, 8. März, sollen die privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Ein Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, beschränkt auf maximal fünf Personen.
- In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können kann sich der eigene Haushalt mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen öffnen. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
- Erlaubt sind auch Terminshopping-Angebote im Einzelhandel. Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher können mit Terminbuchung öffnen.
- Erlaubt sein soll weiter Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien möglich sein.
- Die weiteren Öffnungsschritte werden davon abhängig sein, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann kann können Außengastronomie, Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern geöffnet werden. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und im Außenbereich soll dann möglich sein.
- Weiter: Bis zu einer 100er-Inzidenz soll es höhere Auflagen wie zum Beispiel tagesaktuelle Tests oder Buchungszwang geben. Diese fallen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen weg. mei