Das hat eine Stichprobe des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt bei Reisebüros in der Region ergeben.
Ein Reisebüro empfahl für eine Pauschalreise im Sommer einen Corona -Zusatzschutz für 212 Euro und versprach damit alle eventuellen Pandemie-Risiken, einschließlich des Reiserücktritts abzusichern.
Doch für den Fall, dass die Corona-Zahlen kurz vor Reisestart in dem Land steigen und man deshalb nicht reisen will, riet die Mitarbeiterin, sich einfach ein ärztliches Attest zu besorgen, damit die Reiserücktrittsversicherung greift. Für Roosbeh Karimi, Anwalt für Reiserecht, ist dies eine klare Aufforderung zum Versicherungsbetrug. "Ich kann dies absolut nicht empfehlen, insbesondere, weil im letzten Jahr zahlreiche Ärzte auch intensiv kontrolliert worden sind" sagt er gegenüber dem Magazin.
Unzulässige Falschberatung
Ein Reisebüro-Berater argumentierte beim Verkauf damit, Anbieter würden im Falle einer Reisewarnung die Kosten einer Pauschalreise oft nicht zurückerstatten. Deshalb sollen man sich vorsichtshalber mit eine Flex-Option, um die 30 Euro, zusätzlich absichern. Auch bei dieser Empfehlung des Reisbüros handelt es sich um eine unzulässige Falschberatung, sagt Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. "Die Rechtslage ist unverändert. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, dann steht dem Verbraucher die kostenfreie Stornierung zu." pm, ots