Dies bestätigte Nakis Verteidiger Peter Krieger dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Anlass ist ein Telefonat des Vorsitzenden Richters der Staatsschutzkammer mit der zuständigen Oberstaatsanwältin aus Aachen, in dem beide Seiten übereinkamen, dass Köln gar nicht zuständig sei, weil es in dem Verfahren in erster Linie um normale Schwerkriminalität gehe und nicht politische Straftaten.
Folglich müsste das Landgericht Aachen den Prozess durchführen. Die Ankläger werfen dem ehemaligen deutschen U-21-Nationalspieler neun Taten vor, darunter unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe, bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln, gefährliche Körperverletzung, schwere Erpressung und Brandstiftung.
Kriminellen Geschäften nachgegangen
Der 31-jährige mit kurdischen Wurzeln soll über eine Filiale der rockerähnlichen Gruppierung "Bahoz" kriminellen Geschäften nachgegangen sein. Die Ermittler vermuten Bezüge zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, was zu der politischen Einordnung des Verfahrens geführt hatte.
Anklage vor normaler großen Strafkammer
Nun muss die Staatsanwaltschaft neu Anklage vor einer normalen Großen Strafkammer beim Landgericht Aachen erheben. Nakis Verteidiger Krieger kritisiert "den groben Schnitzer" der Strafverfolger. "Bei näherer Prüfung des Sachverhalts hätte man darauf kommen können, dass der Fall nicht nach Köln gehört, sondern vor eine normale Strafkammer nach Aachen." Zu den Vorwürfen wollte er keine Stellung beziehen. pm, ots