Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 21. Juni 2021, 18 Uhr, haben 87 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2021 beteiligen wollen.
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.
Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung
Über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl entscheidet der Bundeswahlausschuss. Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet daher spätestens am Freitag, dem 9. Juli 2021, im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Wahlvorschläge müssen bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 30. Juli 2021. pm, ots