Bei Wiederwahl von Bundespräsident Steinmeier besteht Testpflicht

Anders als in der Vergangenheit wird die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung nicht im Plenum des Deutschen Bundestags stattfinden.

 

"Nach Absprache mit den Fraktionen im Bundestag wird die Bundesversammlung im Paul-Löbe-Haus stattfinden", sagte ein Sprecher des Bundestags dem Tagesspiegel. Das Gebäude zwischen Spree und Kanzleramt, das über Tunnel mit dem Reichstagsgebäude verbunden ist und in dem sonst die Ausschüsse tagen, bietet deutlich mehr Platz. "Die Delegierten werden auf mehreren Etagen immer mit mindestens 1,5 Metern Abstand sitzen", sagte der Sprecher.

 

Bei der Veranstaltung

besteht Testpflicht

 

Zudem werde es für den Wahlgang ein Wegeleitsystem geben, sodass die Delegierten nur in eine Richtung laufen und größere Ansammlungen vermeiden werden. Bei der Veranstaltung werde zudem eine Testpflicht bestehen, die es auch Ungeimpften ermöglich soll, an der Bundesversammlung teilzunehmen. Ob dabei Schnell- oder PCR-Tests zum Einsatz kommen, ist noch unklar. "Über weitere Einzelheiten des Testregimes ist noch nicht entschieden", sagte der Bundestagssprecher.

 

Fast 1500 Wahlleute kommen zur Wahl

 

Die Bundesversammlung findet am 13. Februar statt und ist, wegen des aufgeblähten Bundestags, die größte aller Zeiten. Insgesamt werden 1472 Wahlleute aus dem Bundestag und den Bundesländern erwartet. Eine Verschiebung der Bundesversammlung beispielsweise in den Sommer ist nicht möglich. Nach Artikel 54 des Grundgesetzes muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten. Die Amtszeit von Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier endet am 18. März. "Mit einer Absage oder Verschiebung der Bundesversammlung beschäftigen wir uns momentan nicht", sagte der Sprecher dem Tagesspiegel. pm, ots