Galten sie früher als mystisches Element auf dem Handelsmarkt, sind dezentralisierte digitale Währungen heute ein Megatrend.
Als im Jahr 2009 mit dem Bitcoin die erste Kryptowährung startete, ging wohl niemand von einem solchen Erfolg aus: Derzeit sind weltweit mehrere Tausend Kryptowährungen im Umlauf. Rechtsanwalt
Marcus Reinberg liefert einen Einblick in die Welt des dezentralen Finanzsystems - und wagt einen Zukunftsausblick.
Vor- und Nachteile von Kryptowährungen
- Rechtsanwalt Marcus Reinberg sieht die entscheidenden Vorteile der dezentralisierten Währung vor allem in der schnellen und
unkomplizierten Transaktionsmöglichkeit, die besonders für viele Verbraucher und eigentlich auch für die Finanzwirtschaft im digitalen Zeitalter von Relevanz ist.
- Ohne auf komplexe Bankeinrichtungen angewiesen zu sein, könne Kryptogeld auch auf internationaler Ebene kostengünstig und
praktisch in Echtzeit Peer-to-Peer transferiert werden.
- Durch die Unabhängigkeit von Zentralbanken und Staaten könnten Kryptowährungen nicht von Geldpolitik, wie etwa künstlich niedrigen
Zinsen oder Inflation beeinflusst werden. Das biete enorm viel Sicherheit und Transparenz.
- Zudem habe grundsätzlich jeder Internet-User Zugang zu Bitcoins und weiteren Kryptowährungen", so Marcus Reinberg.
- Als bekannteste und am weitesten verbreitete Kryptowährung biete der Bitcoin einen speziellen Vorteil: Ohne als offizielles
Zahlungsmittel zu gelten, könnten Bitcoins aktuell gegen alle gängigen Währungen getauscht und auf zahlreichen Trading-Plattformen gehandelt werden.
- Obwohl auch Geschäfte mittlerweile auf Bitcoin und andere Kryptowährungen als Zahlungsmittel setzten, habe sich das digitale
Währungssystem aber noch nicht vollkommen in unserem Alltag durchgesetzt.
- Marcus Reinberg sieht das unter anderem in der mangelnden Akzeptanz seitens der Politik begründet: "Die Anwendbarkeit von
Kryptowährungen ist nach wie vor sehr stark eingeschränkt. Sowohl die steuerliche Behandlung wie auch die Bezahlmöglichkeiten eröffnen viele, derzeit unbeantwortete Fragen", sagt Reinberg
an.
- Obwohl die Gefahr von Missbrauch in Form von Geldwäsche und kriminellen Transaktionen durch die aktuelle Gesetzeslage bereits sehr
stark eingeschränkt sei, sei die Anonymität für viele Politiker weiterhin ein entscheidender Nachteil. "Zwar lässt sich der Handel schwer kontrollieren, der Zugang zu den erforderlichen
Handelsplattformen ist jedoch reguliert. Das nimmt dem Umgang mit Kryptowährungen ein bisschen den ´illegalen Geruch´ und bietet die Chance für eine breitere Nutzung in der Zukunft", so Reinberg
weiter.
Blockchain-Technologie als zukunftsweisender Ansatz
- Der Kryptowährungsmarkt entwickele sich rasant: Währungen tauchen auf oder verschwinden plötzlich und die Kursschwankungen seien
zuweilen enorm. Bitcoin stelle die wohl bekannteste und zugleich wertvollste Kryptowährung auf dem Handelsmarkt dar: Ende August 2021 seien rund 18,8 Millionen Bitcoins im Umlauf gewesen.
- Als alternative Kryptowährung bzw. Altcoin habe sich vor allem Ether etabliert: Die weltweit erste programmierbare Blockchain
ermögliche etwa auch die Automatisierung von Geschäftstransaktionen mithilfe von Smart Contracts. "Die sogenannte Blockchain-Technologie erleichtert die Transaktionsaufzeichnung und
Assetverfolgung in einem Unternehmensnetz erheblich. Praktisch alle Aspekte mit einem geschäftlichen Nutzen können dadurch überwacht und gehandelt werden", sagt Reinberg.
- Für Verbraucher bedeute dies zukünftig bei Nutzung der Blockchain-Technologie zum einen mehr Sicherheit und Vertrauen durch die
Zuverlässigkeit der Informationen innerhalb des Netzwerks, zum anderen aber auch eine höhere Effizienz durch ein dezentral geführtes Hauptbuch ohne zeitintensive Datenabgleiche.
"Die Blockchain-Technologie gilt für mich als zukunftsweisender Ansatz. Damit Kryptowährungen noch mehr Akzeptanz erlangen und einen Weg in unseren Alltag finden, bedarf es allerdings einer
Integration durch führende Unternehmen im Zahlungsbereich. Die Politik muss hier Wegweiser sein und die Anwendbarkeit von Kryptowährungen vereinfachen", so Rechtsanwalt Marcus Reinberg
abschließend.
pm, ots