Rollenwechsel muss
sauber verlaufen
Dass Morgan Kampagnenerfahrung mitbringt, wird nicht schaden - auch wenn kaum zu erwarten ist, dass Diplomaten sich künftig in waghalsigen Aktionen à la Greenpeace von Dächern abseilen, um ihre Ziele zu erreichen. Einen wunden Punkt aber hat die Personalie: Als Greenpeace-Aktivistin war Morgan klar parteiisch. Der Wechsel von Fachleuten in die Regierung muss möglich sein, aber der Rollenwechsel muss sauber laufen: Es kann nicht sein, dass die Verbandsarbeit künftig vom Ministeriumsschreibtisch aus erledigt wird.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Verstoß gegen die Grundsätze der Grünen
Eine Lobbyistin ohne Abkühlphase zur Staatssekretärin zu machen, ist ein direkter Verstoß gegen die Grundsätze der Grünen zum Einfluss von organisierten Interessen. Anscheinend ist das egal, wenn es der guten Sache Klimaschutz dient. Noch bedenklicher ist, dass Morgan mit Greenpeace an der Spitze einer Organisation stand, die mit ihren Aktionen offen gegen Recht verstößt. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begehen die radikalen Umweltschützer bewusst oder nehmen dies billigend bei ihren Aktionen in Kauf.
Morgan hat einen Teil dieser Gesetzesvorstöße als Chefin zu verantworten. Distanziert hat sie sich davon bisher nicht, auch die Außenministerin nicht. Es ist ein Unding, jemanden zur Repräsentantin des Staates zu machen, der bewusst mit Rechtsbrüchen gearbeitet hat. Dass Jennifer Morgan diesen Staat in der Welt vertritt, ist untragbar. Die Bundesregierung diskreditiert damit in den internationalen Verhandlungen ihre eigene Position. Quelle: Straubinger Tagblatt
Lobbyisten in Staatsämter immer heikel
Das ist schon ein Coup, den die grüne Außenministerin Annalena Baerbock mit ihrer jüngsten Personalentscheidung landet. Sie macht die Chefin von Greenpeace International, Jennifer Morgan, zu ihrer Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik. Die Klimabewegung jubelt über die Personalie. An Morgans fachlicher Expertise besteht kein Zweifel. Grundsätzlich ist die Berufung von Lobbyisten in Staatsämter immer heikel. Aber sie verbietet sich nicht von vornherein. Es liegt dann an den Personen selbst zu zeigen, dass sie nicht nur ihren Arbeitgeber wechseln. Sondern auch die Rolle, die sie spielen.
Quelle: Badische Zeitung