Am Freitag, 11. Februar 2022 hat die neue Glashütte-Verordnung den Bundesrat in Berlin passiert: ein Ritterschlag für die Uhrenstadt im Erzgebirge.
Denn die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" erlangt mit der neuen Verordnung einen bedeutenden Sonderstatus. Uhren aus Glashütte, in den Augen von Experten längst so wertvoll wie jene großer Schweizer Marken, genießen nun auch einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz. Während das "Swiss Made" allerdings für die gesamte Schweiz gilt, gilt "Glashütte" nur für den sehr eng begrenzten geografischen Raum. Es handelt sich seit 1938 erst um den zweiten Fall eines Spezialschutzes für eine geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses im Industrieland Deutschland.
Verordnung ist von großer Bedeutung
Die Verordnung ist von großer Bedeutung, denn sie betrifft zu gleichen Teilen Rechtspolitik, Wirtschaftspolitik und regionale Strukturpolitik. Sie sichert Arbeitsplätze und ist ein Beispiel für den Erfolg traditioneller, aber stetig weiterentwickelter Handwerkskunst. Für NOMOS Glashütte und andere Hersteller vor Ort bedeutet die neue Verordnung nun eine wesentlich bessere rechtliche Grundlage und besseren Schutz vor etwaigen Trittbrettfahrern.
Qualitätsrelevante Herstellungsschritte
Vor allem jedoch profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können sich darauf verlassen, dass Uhren, auf denen "Glashütte" steht, tatsächlich mit allen qualitätsrelevanten Herstellungsschritten in dem Traditionsort hergestellt wurden. Denn jeder, der mit diesem Namen wirbt, hat sich strikt an die Vorgaben der Verordnung zu halten.
Ein Mehr an Prestige für Glashütte
"Die neue Verordnung bedeutet daher auch ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort", sagt Uwe Ahrendt, CEO von NOMOS Glashütte. "Und sie ist eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet wird." pm, ots
Bildrechte: NOMOS Glashütte/SA Roland Schwertner KG
Fotograf: Jens Körner
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