Das sagt Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB) zum Fall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa.
„Dieses Urteil zu einer positiven A-Probe einer Minderjährigen betrifft einen besonderen Dopingfall. Grundsätzlich gilt: Zum einen wird deutlich, dass das Auslaufenlassen der Sperre gegen den russischen Sport zum Jahresende 2022 den Unterschieden zwischen den einzelnen Sportarten nicht ausreichend Rechnung trägt. Eine Einzelfallbetrachtung jeder Sportart wäre möglicherweise angemessener im Sinne eines konsequenten Anti-Doping-Kampfes.
Zum anderen stellt sich die grundsätzliche Frage, welchen Leistungssport wir eigentlich haben wollen. Der aktuelle Fall bestärkt uns in der Auffassung, dass jungen Athlet*innen Zeit gegeben werden muss - ein humaner Leistungssport darf nicht zu früh viel verlangen.“
pm, dosb