Im Auftrag des Vereins "Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfent-scheidung" erstellte Professor Volker Boehme-Neßler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommu-nikations- und Informations-recht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Gutachten zur Verfassungs-mäßigkeit der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht.
Sein Fazit: "Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig."
Wichtige Argumente des aktualisierten Rechtsgutachtens
- Eine allgemeine Corona-Impfpflicht verletzt vor allem das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung das Erziehungsrecht der Eltern das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte
- Staatliche Instanzen dürfen diese Grundrechte nur dann einschränken, wenn ein solcher staatlicher Eingriffe verhältnismäßig ist.
Corona-Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig
- Sie ist nicht geeignet, um die mit ihr verfolgten pandemiepolitischen Ziele zu erreichen. Die Impfung bietet keinen zuverlässigen Schutz vor einer Virus-Übertragung, sie vermindert das Ansteckungsrisiko nicht nennenswert. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Impfquote mit einer Impfpflicht signifikant erhöhen lässt.
- Sie ist nicht erforderlich. Es gibt mildere, die Grundrechte stärker schonende Mittel, die genauso effektiv, aber längst noch nicht alle ausgeschöpft sind.
- Sie ist nicht angemessen, weil die möglichen Folgekosten für die Demokratie zu hoch wären: der Vertrauensverlust in den Staat, die Politikverdrossenheit, die Demokratieskepsis.
- Vor diesem Hintergrund zeigt sich: Das Verhältnis zwischen Mittel und Zweck ist nicht angemessen und die Impfpflicht somit verfassungswidrig.
Corona-Impfpflicht verletzt Pfeiler des Rechtsstaatprinzips
- Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass Rechtsvorschriften immer hinreichend bestimmt sind. Bürgerinnen und Bürger müssen immer genau wissen, was der Staat von ihnen verlangt - und was nicht. Diesen Anforderungen könnte eine allgemeine Impfpflicht nicht entsprechen. Das Gesetz müsste festlegen, welche Impfstoffe in einigen Monaten gegen welche Virusvarianten nach welchem Schema eingesetzt werden müssten. Das weiß zurzeit aber niemand.
- Das Wesentlichkeitsprinzip besagt: Wesentliche Dinge muss das Parlament selbst debattieren, abwägen und entscheiden. Wesentlich ist nicht nur, dass eine Impfpflicht etabliert wird. Genauso wesentlich ist es, mit welchen Impfstoffen das geschehen soll und wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann. Diese Fragen kann zurzeit niemand beantworten. Lediglich eine Impfpflicht zu statuieren, die Details aber den Behörden wie dem Robert Koch Institut (RKI) oder dem Paul Ehrlich Institut (PEI) zu überlassen, wäre eine verfassungswidrige Verletzung des Wesentlichkeitsprinzps.
Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde
- Die Entscheidung über eine Impfung betrifft den innersten Kern der Persönlichkeit. Sie ist eine schwierige und komplexe Entscheidung, bei der zwischen der Gefahr einer Krankheit und dem Nutzen einer Impfung abgewogen werden muss, ebenso zwischen den Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung und ihren möglichen Langzeitfolgen.
- Durch eine Impfpflicht nimmt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern diese hochkomplexe, riskante und intime Entscheidung ab. Das gilt in gesteigertem Maße in Situationen großer, auch wissenschaftlicher Ungewissheiten und bei nur bedingt zugelassenen, also noch nicht abschließend geprüften Impfstoffen. Aus selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern werden so Objekte staatlichen Handelns. Das verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. pm, ots