Das Angebot an Mietwohnungen in Berlin ist wegen des Mietendeckels um bis zu 60 Prozent eingebrochen und verharrt nach dessen Abschaffung auf diesem Niveau.
Das hat eine neue Studie des Ifo-Instituts ergeben. „Bereits nach der Ankündigung des Mietendeckels ist das Angebot an Berliner Wohnungen stark zurückgegangen. Im vom Mietendeckel nicht betroffenen Bereich stieg das Angebot nach Ankündigung des Mietendeckels zwar überdurchschnittlich an, mit der Abschaffung kehrte sich dieser Trend jedoch um,“ sagt Mathias Dolls, stellvertretender Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.
- Die Mieten sind durch die Abschaffung des Deckels bei den davon betroffenen Wohnungen wieder deutlich angestiegen.
- Zuvor waren die Mietpreise in Berlin durch den Deckel pro Quartal durchschnittlich um 11 Prozentpunkte weniger gestiegen als in anderen deutschen Großstädten.
- „Ein Nachholeffekt ist zwar zu beobachten. Allerdings sind die Mietpreise noch nicht auf dem Niveau, auf dem sie wären, wenn es den Mietendeckel nicht gegeben hätte“, sagt Florian Neumeier, Leiter der ifo-Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik.
- Bei den nicht vom Mietendeckel betroffenen Wohnungen stiegen die Mieten in dem Zeitraum, in dem die Regelungen des Berliner Mietendeckels in Kraft waren, um durchschnittlich 5 Prozentpunkte mehr als in anderen deutschen Großstädten.
- Auch nach Abschaffung des Mietendeckels lag das Mietpreiswachstum noch über dem Anstieg in anderen Großstädten. „Die Einführung des Mietendeckels hat zu einer Zweiteilung des Wohnungsmarktes in Berlin geführt. Seit der Abschaffung des Mietendeckels nähern sich die Mietniveaus im ehemals regulierten und nicht-regulierten Bereich zwar wieder an, allerdings vollzieht sich diese Annäherung nur langsam“, sagt Carla Krolage, Leiterin der Unternehmenskooperationen und Datenstrategie des ifo Instituts.
Am 15. April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Berliner Mietendeckel unterlagen Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 erstmals bezugsfertig waren (regulierter Bereich). Neubau-Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig waren, waren vom Mietendeckel nicht betroffen (nicht-regulierter Bereich).
Grundlage der Studie sind Daten des Immobilienportals immowelt.de. Für die Auswertung verglichen die Autor*innen die Entwicklungen in Berlin mit den Entwicklungen in anderen deutschen Großstädten mit mindestens 500.000 Einwohner*innen.
Bei den Daten handelt es sich um Miet- und Kaufangebote, nicht um die tatsächlichen Vertragsabschlüsse. Zudem seien die untersuchten Annoncen bei immowelt.de nicht notwendigerweise repräsentativ für den Immobilienmarkt insgesamt. pm, ifo