Medien: MDR zahlt 60.000 Euro Beraterhonorar an Rundfunkfunktionär

Honorarzahlungen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) an einen einflussreichen Rundfunkfunktionär bringen den Sender immer stärker in Bedrängnis.

 

  • Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung . Rund 60.000 Euro hat der MDR einem Mitglied jener Kommission überwiesen, die die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt.
  • Aus Sicht von MDR-Intendantin Karola Wille seien diese Zahlungen für Beratungsleistungen zulässig. Dem habe der damalige Kommissionsvorsitzende allerdings bereits 2020 widersprochen. Das belegt ein der MZ vorliegendes Schreiben.

In der Affäre gehe es um die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Von 2007 bis 2016 war Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke Vize-Vorsitzender.

  • In seinem dort letzten Amtsjahr habe er allerdings zugleich auch den MDR beraten. Kay Barthel, Seibickes Nachfolger als Rechnungshofpräsident und KEF-Mitglied, halte diese Doppeltätigkeit für unzulässig, was er dem damaligen KEF-Vorsitzenden Heinz Fischer-Heidlberger im September 2020 mitgeteilt habe.
  • Dessen der MZ vorliegendes Antwortschreiben zeige, dass auch der KEF-Vorsitzende die Doppelfunktion für rechtswidrig gehalten habe. "In der Sache teile ich Ihre Einschätzung", habe Fischer-Heidlberger am 4. Dezember 2020 an Barthel geschrieben.
  • Er habe dabei auf den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag verwiesen: Nach diesem seien Personen, "bei denen aufgrund ihrer ständigen oder regelmäßigen Tätigkeit u.a. für die Rundfunkanstalten die Gefahr einer Interessenkollision besteht, von der Mitgliedschaft in der Kommission ausgeschlossen".
  • Weiter habe der KEF-Vorsitzende gechrieben: "Erst recht sind daher derartige Interessenkollisionen während der Mitgliedschaft in der KEF zu vermeiden."

Der MDR habe die Aussagen nicht bewerten wollen. "Wir haben keine Kenntnis, auf welcher inhaltlichen Grundlage Herr Fischer-Heidlberger eine solche Einschätzung getroffen haben könnte", sagte ein Sprecher.

  • Auf MZ-Nachfrage, warum der MDR die Honorartätigkeit Seibickes der KEF nicht gemeldet habe, sagte der Sprecher, dazu habe es keine Verpflichtung gegeben. "Wir sind bei allen einzelnen Beauftragungen von Herrn Seibicke stets und voll umfänglich nach den für uns geltenden Regeln verfahren."
    pm, ots