Smarte Türklingeln mit Videofunktion und Überwachungskameras für den Außenbereich liegen im Trend. Bei der Inbetriebnahme ist aber einiges zu beachten - sonst droht rechtlicher Ärger.
Der Sommer neigt sich dem Ende entgegen, die sogenannte dunkle Jahreszeit steht vor der Tür. Hausbesitzer denken daher über die Installation einer Überwachungskamera nach.
- Viele Modelle zeigen nicht nur, wer gerade vor der Tür steht, sondern bieten mit Extras wie Nachtsichtmodus sowie Bewegungs- und Tiererkennung zusätzliche Sicherheitsfeatures.
Was Nutzer häufig nicht wissen: Sowohl bei der Installation als auch beim Betrieb der Geräte muss man auf vieles achten.
- So muss der Hausbesitzer zum Beispiel sicherstellen, dass die Kamera ausschließlich den privaten Bereich überwacht. Dazu gehört auch der Garten - solange ihn ein Sichtschutz von der Straße abschirmt.
- Denn schon die Zuwegung zur Gartenpforte ist öffentlicher Raum und darf nicht beobachtet werden. Das gilt natürlich auch für Nachbarn: Kameras dürfen in keinem Fall Aufnahmen von benachbarten Grundstücken erfassen.
Denn solche Aufnahmen greifen in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen ein.
Ebenfalls wichtig: Wenn Hausbesitzer Kameras oder smarte Klingeln mit Videofunktion einsetzen, müssen sie auf die Kameras hinweisen - beispielsweise mit einem Aufkleber.
pm, ots, Quelle: Computer Bild
Foto: Scott Webb